Kurse und Termine
Kurs-AGB:
Freiberufliche Hebamme Jana Schütz
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
Stand: 17.04.2019
§ 1 Kursangebot und Kursort
(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis drei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
(2) Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
§ 2 Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
(1) Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Eine Vertretung durch eine andere Hebamme ist möglich, kann jedoch nicht garantiert werden. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer werden durch die Kursabsage nicht begründet.
(2) Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ein Ersatztermin angeboten. (Auch für Ersatztermine gilt § 5).
§ 3 Höhe und Zahlung der Kursgebühren / des Partnerbeitrags
(1) Die Zahlung des Partnerbeitrags erfolgt grundsätzlich bei Kursbeginn. Die Zahlung erfolgt passend in bar.
(2) Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Schwangeren, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
(3) Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Hessen; Diese ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und bei der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
§ 4 Anmeldung zu Kursen & Bestätigung der Kursplatzreservierung
Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt ausschließlich über die E-Mail Adresse hebamme-schuetz@hotmail.com. Erst mit der nachfolgenden Bestätigung der Kursplatzreservierung per E-Mail wird der Kursplatz von der Hebamme zugesagt. Liegt Ihnen nicht binnen 48 Stunden eine Bestätigung der Kursplatzreservierung vor, wenden Sie sich bitte an die Hebamme.
§ 5 Widerrufsrecht: Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
(1) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten für Sie.
(2) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% des Partnerbeitrages.
(3) Bei späterem oder ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Fernbleiben von Kurseinheiten erhalten Sie eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und den vollständigen Partnerbeitrag, auch wenn der Kurs von Ihnen nicht wahrgenommen wird.
(4) Rechnungsempfänger über die Kosten der Sornierug ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Unbestätigte Stornierungen können nicht berücksichtig werden (lassen Sie sich die Stornierung der Kursanmeldung schriftlich bestätigen).
(5) Sollten Sie nicht als Paar teilnehmen können, kann auch eine Person alleine teilnehmen. Bestenfalls bringen Sie ihre Schwester / Mutter / gute Freundin mit.
(6) Der Widerruf der Kursanmeldung kann formlos per E-Mail, oder Brief erfolgen.
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§ 6 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch.
(2) Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Kursleiterin vor Ort liegt.
§ 7 Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
(2) Dem Kursleiter sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
§ 8 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.
§ 9 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.
§ 10 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Smartphones), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 11 Beschädigung der Gesundheit
(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 12 Reklamation über Dienstleistungen der Hebamme
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind der Kursleiterin schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende vorzutragen.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Frankfurt am Main.